Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1. Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Hair & Make-up Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Hair & Make-up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
2. Feste Buchungen
Eine feste Buchung stellt eine verbindliche Auftragserteilung für Hair & Make-up Artist und Auftraggeber dar. Im Falle einer festen Buchung steht dem Hair & Make-up Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Hair & Make-up Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.
Der Hair & Make-up Artist kann für seine angebotenen Dienstleistungen stundenweise, für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht werden. Es werden Dienstleistungs-, Halbtags- oder Ganztagshonorare vereinbart. Sollte im Falle von vereinbarten Halbtags- oder Ganztagshonoraren Arbeitszeiten überschritten werden, werden für diese über den gebuchten Zeitraum hinausgehenden Arbeitszeiten nach Stunden berechnet.
3. Fremd- & Nebenkosten
Bei einer festen Buchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z. B. Materialkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten) zu tragen, wenn nicht im Vorfeld anders vereinbart.
Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Hair & Make-up Artist berechtigt die zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
4. Anreise
Ist bei Aufträgen eine Anreise zum Produktionsort am Vortag erforderlich die mehr als 3 Stunden dauert, oder liegt der Produktionsort außerhalb von Deutschland wird ein Reisetag, falls nicht anders abgesprochen, mit einem Halbtagshonorar berechnet.
5. Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Die Auflösung des Vertrags, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei fester Buchung nur aus wichtigen Gründen möglich. Wird ein bereits begonnener nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Hair & Make-up Artist dies zu vertreten hat, steht dem Hair & Make-up Artist das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Hair & Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen begonnen hat.
Wird eine Buchung storniert, gelten folgende Regeln:
7 Tage vor Termin 75%
14 Tage vor Termin: 50 %
Hochzeitsstyling Storno (bei fixer Terminbuchung)
wird eine Ausfallgebühr berechnet:
14 Tage vorher 30 % des gebuchten Styling-Paketpreises
7 Tage vorher 40% des gebuchten Styling-Paketpreises
bis 3 Tage vorher 50% des gebuchten Styling-Paketpreises
Der Hair & Make-up Artist hat das Recht einen Auftrag fristlos zu kündigen - auch während einer laufenden Produktion - falls die im Auftrag vereinbarten Vorauszahlungen nicht fristgerecht und / oder nicht in voller Höhe eingehen, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird ( z. B. durch keine Rückmeldung/ Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Hair & Make-up Artists in verschiedenster Form über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/ oder somit die Blockierung des Termins anderweitige, ernsthafte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.
In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Stornierung des Auftrags erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare des Hair & Make-up Artists zu entrichten.
Ausnahmen der Stornoregelung sind Krankheitsfall, Todesfall und Unfall.
Bei Ausfall des Hair & Make-up Artists durch Krankheit wird dieser sich um einen Ersatz bemühen und vermitteln.