Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

1. Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Hair & Make-up Artists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Hair & Make-up Artist und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

 

2. Feste Buchungen

Eine feste Buchung stellt eine verbindliche Auftragserteilung für Hair & Make-up Artist und Auftraggeber dar. Im Falle einer festen Buchung steht dem Hair & Make-up Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Hair & Make-up Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.

Der Hair & Make-up Artist kann für seine angebotenen Dienstleistungen stundenweise, für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht werden. Es werden Dienstleistungs-, Halbtags- oder Ganztagshonorare vereinbart. Sollte im Falle von vereinbarten Halbtags- oder Ganztagshonoraren Arbeitszeiten überschritten werden, werden für diese über den gebuchten Zeitraum hinausgehenden Arbeitszeiten nach Stunden berechnet.

 

3. Fremd- & Nebenkosten

Bei einer festen Buchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z. B. Materialkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten) zu tragen, wenn nicht im Vorfeld anders vereinbart. 

Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Hair & Make-up Artist berechtigt die zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

4. Anreise

Ist bei Aufträgen eine Anreise zum Produktionsort am Vortag erforderlich, dauert eine Anreise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden, oder liegt der Produktionsort außerhalb von Deutschland wird ein Reisetag, falls nicht anders abgesprochen, mit einem Halbtagshonorar berechnet.

 

5. Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

Die Auflösung des Vertrags, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei fester Buchung nur aus wichtigen Gründen möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Hair & Make-up Artist dies zu vertreten hat, steht dem Hair & Make-up Artist das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Hair & Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen begonnen hat.

 

Wird eine Buchung storniert, gelten folgende Regeln:

7 Tage vor Termin 50%

14 Tage vor Termin: 25 % 

 

 

Hochzeitsstyling Storno (bei fixer Terminbuchung)

 

wird eine Ausfallgebühr berechnet:

14 Tage vorher 30 % des gebuchten Styling-Paketpreises

7 Tage vorher 40% des gebuchten Styling-Paketpreises

bis 3 Tage vorher 50% des gebuchten Styling-Paketpreises

 

Terminabsagen von Kunden und Kundinnen im VH Hair & Make-up Studio

 

wenn wiederholt (ab 3ten Mal) Termine 7 Tage oder kürzer ohne vertretbaren Grund abgesagt werden, wird eine Ausfallgebühr von 20 % der gebuchten Leistung berechnet 

 

Der Hair & Make-up Artist hat das Recht einen Auftrag fristlos zu kündigen - auch während einer laufenden Produktion - falls die im Auftrag vereinbarten Vorauszahlungen nicht fristgerecht und / oder nicht in voller Höhe eingehen, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird ( z. B. durch keine Rückmeldung/ Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche des Hair & Make-up Artists in verschiedenster Form über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/ oder somit die Blockierung des Termins anderweitige, ernsthafte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind. 

In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Stornierung des Auftrags erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare des Hair & Make-up Artists zu entrichten.

 

Ausnahmen der Stornoregelung sind Krankheitsfall, Todesfall und Unfall.

 

Bei Ausfall des Hair & Make-up Artists durch Krankheit wird dieser sich um einen Ersatz bemühen und vermitteln.

 

6. Haftung

Bei von dem Make-up Artist Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet der Make-up Artist bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschaltete Assistenten. Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen.

 

7. Namensnennung

Der Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtung ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Make-up Artists zu zahlen.

 

8. Verjährung

Sämtliche vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Make-up Artist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen beruhen.

 

9. Verwendung von Bildmaterial

Der Make-up Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, das heißt insbesondere auch in Form einer Veröffentlichung im Internet oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Modelle, Darsteller, etc.) mit der genannten Nutzung durch den Make-up Artist einverstanden ist/sind.

 

10. Urheber und Rechtsübertragung

Der Make-up Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den vom ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Make-up Artists dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an den Make-up Artist zurück zu geben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Es fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Make-up Artist, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen.